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Vorbörse vom 21. September 2020: Infektionsschutz-Zwang greift gesetzlich nur dann, wenn ein Keim sich im Körper vermehrt. Genau das aber kann der "PCR-Test" gar nicht nachweisen. |
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Bildunterschrift: Politischer Betrug. Herrschaft des Unrechts im Wilden Virus-Westen. |