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Vorbörse vom 30. April 2018: EUdSSR-Datenschutz-Grundverordnung: Digitale Personenfotografie nur noch mit schriftlichem Einverständnis. Mit diktaturüblichen Ausnahmen. |
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Bildunterschrift: "Das reicht! Er hat ein personenbezogenes Foto von uns gemacht! Ohne unser Einverständnis! Laßt das Schwert auf ihn niedersausen!" ![]() ![]() |